I. Allgemeines

1. Die Service-App ist eine Software-Applikation, welche die Auftragserteilung von Serviceleistungen einschließlich der Betreuung vor, während und nach einem Serviceaufenthalt, die Auftragserweiterung und das Monitoring von Serviceleistungen zum Inhalt hat; außerdem bietet die Service-App eine direkte Zahlungsmöglichkeit für in Auftrag gegebene Serviceleistungen.

 

2. Diese mobile Applikation ("Service-App") wird dem Kunden von Porsche Inter Auto GmbH & Co KG ("Porsche") über einen App-Store ("Plattform") angeboten. 

 

3. Die Nutzung der Service-App ist ausschließlich aufgrund dieser AGB zulässig. Porsche behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Kunde wird über eine Änderung über die Service-App ausdrücklich hingewiesen und um sein Einverständnis gebeten. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht, sofern Porsche den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 

II. Funktionsweise der Service-App

1. Die Übertragung der Daten zur Abwicklung von Serviceleistungen erfolgt über die Dibox-Hardware, die als Datenlieferant dient. Zur Übertragung der Daten verwendet die App die vom jeweiligen Smartphone zur Verfügung gestellten Kommunikationstechnologie (z.B. WLAN, LTE); allfällige Kosten für den Datenverkehr sind im Leistungsumfang enthalten; dem Kunden entstehen daraus keine Kosten.

2. Die Nutzung der Applikation erfordert eine Registrierung und ein Passwort im System Carlog.at; es ist ferner ein Kundenkonto einzurichten. Die Anlage des Kundenkontos erfolgt direkt vor Ort, bei einem vom Kunden gewählten Porsche-Betrieb. Der Kunde hat das Passwort für den Zugang zum Benutzerkonto so zu wählen, dass es durch Dritte nicht leicht zu erraten ist. Insbesondere Vor- und Familiennamen oder Geburtstage sowie Namen von Angehörigen sind als Passwort nicht geeignet. Gleiches gilt für trivial angeordnete Zahlenkombinationen (z.B.: 12345). Das Passwort muss mindestens eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten. Das Passwort ist vom Kunden streng vertraulich zu behandeln. Im Falle der Offenbarung des Passwortes an einen Dritten hat der Kunde das Passwort unverzüglich zu ändern oder - falls er sich nicht mehr in sein Benutzerkonto einloggen kann - sich mit Porsche in Verbindung zu setzen. 

III. Reparatur- und Wartungsservice

1. Möglichkeit der Kommunikation:

Der Betrieb wird mit dem Kunden über das Service App kommunizieren; dem Kunden werden über das Service App wichtige Termine (§57a Begutachtung, Serviceinterwalle u. -termine), allfällige Rückrufaktionen mitgeteilt und spezielle Angebote etc. unterbreitet. 

 

2. Unterbreitung von Angeboten:

Der Betrieb unterbreitet mit der Information über den Service- oder Reparaturtermin ein verbindliches Angebot über die Reparaturkosten; er ist an diesen Kostenvoranschlag für die Dauer von 4 Wochen gebunden. Der Betrieb wird über das Service App überdies allfällige Zusatzangebote für Reparaturen unterbreiten, deren Notwendigkeit bei Durchführung eines Reparaturauftrages nachträglich ersichtlich wird; auch diese Zusatzangebote sind für den Betrieb verbindlich. Im Übrigen gilt Punkt III.3. sinngemäß.

 

3. Möglichkeit der mobilen Auftragserteilung:

Der Kunde hat ferner die Möglichkeit, über die Service-App aus eigenem Serviceleistungen sowie Reparatur- und/oder Wartungsleistungen in Auftrag zu geben. Der Vertrag über die Auftragserteilung kommt zustande, sobald der Kunde das über die Service-App verfügbare Auftragsformular ausgefüllt an Porsche übermittelt hat und Porsche die Auftragserteilung bestätigt.

 

Porsche behält sich vor, die Auftragserteilung - ohne Angaben von Gründen - abzulehnen; dies insbesondere dann, wenn der Auftrag nicht bzw. nicht in der vorgesehenen Zeit abgewickelt werden kann. Porsche wird die Kunden darüber unverzüglich über die Service-App informieren.

 

Sowohl Porsche, als auch der Kunde können über die Service-App im Rahmen einer Auftragserteilung kommunizieren; es kann daher auch ein bereits erteilter Auftrag direkt über die Service-App erweitert werden.

 

4. Grundlagen für die Reparatur- und Wartungsleistungen:

4.1. Verbindlichkeit von Angeboten:

Die Angebote des Auftragnehmers, die über die Service App gestellt werden, sind verbindlich.

Auftragserteilung:

 

4.2. Der Kunde erteilt den Auftrag zu dem vom Betrieb erstellten Angebot bzw. zu den dort genannten Konditionen. Er weist den Betrieb hiermit ausdrücklich an mit den Arbeiten sofort nach Übernahme des Fahrzeuges zu beginnen.

 

4.3. Kostenvoranschläge

4.3.1. Kostenvoranschläge sind unentgeltlich und verbindlich.

4.3.2. Ein Kostenvoranschlag beinhaltet einen nach kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten vorgenommene Detaillierung und Aufschlüsselung der Einzelposten Material, Arbeit, etc.

4.4. Preise und Zahlung:

4.4.1. Es gelten die für Serviceleistungen in der Service-App angeführten Preise. Alle Preise sind in Euro inklusive USt. angegeben. Preisänderungen insbesondere bei Irrtum bleiben vorbehalten.

4.4.2. Die Zahlung des Werklohnes für erbrachte Instandsetzungsarbeiten und des Kaufpreises für verkaufte Waren hat, sofern die Zahlung nicht mittels Kreditkarte erfolgt bar, Zug um Zug gegen die Übergabe zu erfolgen. Dem Kunden stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

4.4.2.1. Kreditkarten der Firma Visa und MasterCard: die Autorisierung zur Abbuchung hat in diesem Fall Zug um Zug mit Auftragserteilung durch Eingabe der Kreditkartennummer und Bestätigung zu erfolgen. Porsche wird eine Abbuchung erst nach Erbringung der beauftragten Leistung mit elektronischer Rechnungsstellung an den Kunden vornehmen. Ein Widerruf der Abbuchungsermächtigung durch den Vertragspartner ist unzulässig.

4.4.2.2. Bezahlung in bar bzw. mittels Maestro-Bankomatkarte

4.4.3. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen die Forderungen von Porsche steht dem Kunden nur insoweit zu, als Porsche zahlungsunfähig wäre oder die Gegenforderung, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, gerichtlich festgestellt oder von Porsche anerkannt worden ist.

4.4.4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden stehen Porsche gegenüber einem Unternehmer gemäß § 456 UGB Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinsatz p.a. zu; gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. Die Geltendmachung eines weiteren, d.h. Porsche darüberhinausgehend entstehenden Schadens gegenüber Unternehmen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

4.4.5. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist Porsche berechtigt sämtliche auch aus anderen laufenden Geschäftsbeziehungen bestehenden Forderungen fällig zu stellen; gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit 6 Wochen fällig ist und die Zahlung unter Androhung der oben genannten Folge unter Setzung einer Nachfrist von zumindest 2 Wochen erfolglos gemahnt wurde.

4.4.6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge und andere); die Rechnung erhöht sich entsprechend.

4.4.7. Der Kunde ist verpflichtet, bei verschuldetem Zahlungsverzug, die Kosten (Mahnspesen) der, für die Einbringlichmachung der Forderung notwendigen und zweckentsprechenden Mahnungen, zu bezahlen, soweit die Höhe in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

4.4.8. Der Kunde ist trotz einer allfälligen Direktverrechnungszusage einer Versicherung des Kunden verpflichtet, die Forderung bei Fälligkeit zu bezahlen; eine allfällige nachträgliche Zahlung durch den Versicherer des Kunden wird refundiert.

 

5. Abstellung von Fahrzeugen

5.1. Wird ein Fahrzeug vom Kunden nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der Fertigstellung an diesem Werktag abgeholt, ist Porsche berechtigt, ab dem, dem Abholungstermin bzw. der Verständigung von der Fertigstellung folgenden Tag, für das Abstellen des Fahrzeuges eine Standgebühr laut Aushang pro angefangenen Kalendertag zu verrechnen. 

5.2. Ebenso kann Porsche das abholbereite Fahrzeug mangels Abholung am vereinbarten Abholungstermin auf Kosten des Kunden einem Drittverwahrer übergeben.

 

6. Tauschaggregate

Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der Annahme, dass die vom Kunden beigestellten Aggregate keine ungewöhnlichen Schäden aufweisen und noch aufbereitungsfähig sind. Diese Eigenschaft wird Vertragsinhalt. Die beigestellten Tauschteile gehen in das Eigentum des Porsche über.

 

7. Altteile

7.1. Ersetzte Altteile - ausgenommen Tauschteile - sind vom Porsche bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin, jedenfalls bis zur fertigen Instandsetzung des Fahrzeuges aufzubewahren. Der Kunde kann deren Herausgabe bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin bzw. mangels eines solchen bis Verständigung von der Fertigstellung verlangen. Ohne ausdrückliche anderslautende Mitteilung des Kunden, welche spätestens bis zu diesem Zeitpunkt zu erfolgen hat, ist Porsche berechtigt, diese Altteile zu entsorgen.

7.2. Allfällige Entsorgungskosten gehen zulasten des Kunden.

8. Probefahrten

8.1. Der Instandsetzungsauftrag umfasst die Ermächtigung, mit Kraftfahrzeugen und Aggregaten notwendige oder zweckmäßige Probeläufe sowie Probe- und Überstellungsfahrten durchzuführen.

8.2. Der Kunde trägt die Kosten für den für die Probefahrt erforderlichen Treibstoff bzw. die erforderliche Energie.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat allenfalls erforderliche Bewilligungen Dritter, wie insbesondere von Behörden sowie allenfalls notwendige Mitteilungen an Dritte auf seine Kosten zu veranlassen.


10. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Porsche.


11. Recht zur Zurückbehaltung des Reparaturgegenstandes


11.1. Porsche steht wegen all ihrer Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch auf Ersatz nötiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Kunden verschuldeten Schadens, ein Zurückbehaltungsrecht an dem betroffenen Reparaturgegenstand des Kunden zu.

11.2. Forderungen des Kunden auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, kann Porsche bis vollständiger Bezahlung des Entgeltes und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug Einrede entgegenhalten.

12. Behelfsreparaturen

12.1. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die nur über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, ist lediglich mit einer den Umständen entsprechenden, sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen.

12.2. Der Kunde ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung verpflichtet, umgehend eine fachgerechte Reparatur zu veranlassen.

13. Gewährleistung und Leistungsbeschreibung 

13.1. Zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung hat der Kunde, sofern dies tunlich ist, den Reparaturgegenstand Porsche in dessen Betrieb zu überstellen. Unternehmerische Kunden tragen die Gefahr der Übersendung, gegenüber Verbrauchern trägt diese Porsche. Ist eine Überstellung untunlich, besonders weil die Sache sperrig oder gewichtig ist, ist Porsche ermächtigt, die Überstellung auf seine Kosten und Gefahr bzw. die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen KFZ-Betrieb zu veranlassen.

13.2. Bestehende und über die Gewährleistung hinausgehende Garantien werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

14. Fertigstellungstermine

Die von Porsche genannten Fertigstellungstermine sind mangels abweichender Vereinbarung unverbindlich. Fristen und Termine verschieben sich insbesondere bei höherer Gewalt, Streik, einem nicht vorhersehbaren und von Porsche nicht verschuldeten Verzug von Zulieferern oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht im Einflussbereich von Porsche liegen, um jenen Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.

IV. Ersatzwagenmobilität

1. Der Kunde hat die Möglichkeit, über die Service-App das Ersatzwagen-Service von Porsche zu aktivieren. Der Kunde erhält für die Dauer des Service-Aufenthaltes einen Ersatzwagen von Porsche zur Verfügung gestellt. Die Dauer der Ersatzmobilität richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung

2. Für die Aktivierung des Ersatzwagen-Services ist ein gültiger Führerschein notwendig. Der Kunde hat über die Service-App zu bestätigen, dass er über einen gültigen Führerschein verfügt, widrigenfalls er Porsche hinsichtlich allfälliger, daraus resultierender Ansprüche - auch Ansprüche Dritter - vollkommen schad- und klaglos zu halten hat.

V. Schadenersatz und Haftung

1. Porsche haftet für alle von ihr aus Anlass der Ausführung der Instandsetzungsarbeiten verschuldeten Schäden, soweit diese an einer Person oder am Reparaturgegenstand selbst eingetreten sind.

2. Für alle sonstigen Schäden einschließlich der Folgeschäden oder Schäden aus Vertragsverletzung haftet Porsche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch bei Verlust des vom Kunden übernommenen Reparaturgegenstandes. Eine Haftung für den Verlust von Gegenständen, die sich im Fahrzeug befinden und nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind, besteht nur wenn der Kunden auf diese gesondert hingewiesen hat.

3. Aus der Produkthaftung zustehende Ansprüche bleiben unberührt.

VI. Sonderbestimmungen für Verbraucher iSd KSchG für den Fernabsatz:

1. Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Datum des Vertragsabschlusses. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, hat der Verbraucher an Porsche Inter Auto GmbH & Co KG, Louise-Piëch-Straße 2, 5020 Salzburg, (E-Mail-Adresse porscheinterauto(kwfat)porsche.co(kwfdot)at) mittels eindeutiger Erklärung (z.B. mit der Post versandten Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Der Verbraucher kann dazu auch das unter www……..abgedruckte  Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht zwingend. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, sofern der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechtes vor Ablauf der Frist abgesendet hat. 


2. Folgen des Rücktritts:

Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, hat Porsche ihm alle Zahlungen, die Porsche von ihm erhalten hat, einschließlich allfälliger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von Porsche angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt dieses Vertrages bei Porsche eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Porsche die gleichen Zahlungsmittel, die der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall wird Porsche wegen dieser Rückzahlung ein Entgelt berechnen. Sofern der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass Porsche mit der Erfüllung der Dienstleistungen während der Rücktrittsfrist beginnen soll, hat der Verbraucher an Porsche einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu Zeitpunkt an dem der Verbraucher Porsche von der Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehen Dienstleistungen entspricht. 

 

3. Ausschluss des Rücktrittsrechts:

Der Verbraucher hat gemäß § 18 Abs 1 FAGG kein Rücktrittsrecht beim Abschluss von Verträgen über (i)Dienstleistungen, wenn Porsche - auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung - noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde und (ii)  Dienstleistungen im Bereich der Vermietung von Kraftfahrzeugen sofern für die Vertragserfüllung durch Porsche ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. 

VII. Nutzungsrechte für die Service-App

1. Der Kunde erhält das unentgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Service-App nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.

2. Der Kunde wird sämtliche Porsche an der Service-App zustehende Rechte wahren.

VIII. Entgelt

Das Recht zur Nutzung der Service-App wird dem Kunden unentgeltlich eingeräumt.

IX. Sperrung, Kündigung

1. Porsche ist berechtigt, den Zugang zu der Service-App jederzeit zu sperren, insbesondere, wenn der Kunde gegen die Pflichten aus diesen AGB verstößt. 

2.Porsche und der Kunde können diese Nutzungsvereinbarung jederzeit unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten kündigen. Eine Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt hiervon unbetroffen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon ebenfalls unberührt.

X. Urheberrecht und Datenbankrechte

Die Urheberrechte an der Service-App stehen Porsche zu. 

XI. Datenschutz; datenbezogene Dienste

1. Der Schutz der Privatsphäre ist Porsche besonders wichtig. Porsche informiert den Kunden im Folgenden über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Service-App […]; darüber hinaus verweist Porsche auf die allgemein abrufbare Datenschutzerklärung.


2. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass (i)  Porsche alle im abgeschlossenen Vertrag genannten personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten automationsunterstützt verarbeitet und an die Großhändler Porsche Austria GmbH & CO OG, Seat Austria GmbH, Intercar Austria GmbH bzw. Exclusive Cars Vertriebs GmbH, die mit dem Großhändler verbundenen Unternehmen Porsche Bank AG, Porsche Versicherungs AG, Porsche Konstruktionen GmbH & Co KG, Porsche Werbemittlung GmbH, Porsche Informatik GmbH, den Hersteller, die Meinungsforschungsinstitute Spectra Marktforschungs GesmbH sowie GFK Austria GmbH, die Werbe- und Marketingdienstleister Holzhuber Marketing und Werbe GmbH ("die Dritten") für die Zusendung von Informationen über Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen, zu Markterhebungen, für Marktforschungszwecke und Kundenzufriedenheitsanalysen und bei gleichzeitigem Abschluss von Finanzierungsverträgen an die jeweiligen Finanzdienstleister übermittelt.


3. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass er vom Betrieb oder den unter Punkt XI.2. genannten Dritten, elektronische Post im Zusammenhang mit Vertragsprodukten und/oder Kundendienstleistungen des Betriebes oder der Dritten übermittelt erhält. Der Kunde kann seine Zustimmung zur Datenübertragung und/oder Übersendung elektronischer Post jederzeit beim Betrieb und/oder beim Dritten widerrufen, wobei der Widerruf keine Auswirkung auf das Grundgeschäft hat. Die mobile Datenverbindung zwischen der Service-App und dem Softwaresystem ("backend") wird über die SIM Karte des Adapters hergestellt. Porsche ist für die mobile Datenverbindung nicht verantwortlich. Für die Nutzung der SIM-Karte/Mobilfunkverbindung gelten die Bedingungen von Mobile Devices ( https://www.mobile-devices.com/ , 100 Avenue de Stalingrad 94800 Villejuif - France)


4. Die mobile Datenverbindung sowie deren Leistungsfähigkeit (Geschwindigkeit) hängen von Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle und Leistungspflichten von Porsche liegen. Dazu gehören insbesondere:

· ausreichender Mobilfunkempfang am Standort des Fahrzeugs mit dem Adapter

· Störung, Beeinträchtigung oder Unterbrechung des Mobilfunkempfangs durch Tunnel, Garagen, Unterführungen oder sonstige Störeinflüsse (Witterungseinflüsse wie Gewitter, Störeinrichtungen, Gebäude, Brücken oder Berge, intensive Mobilfunknutzung in der betreffenden Funkzelle etc.).

 

5. Das Softwaresystem ("backend") wird von Mobile Devices und Vivid Planet Software betrieben. Sobald über dieses Softwaresystem ein Reparatur- oder Wartungsservice erkannt wird, wird der vom Kunden gewählte Porsche-Stammbetrieb kontaktiert. Dieser Betrieb setzt sich sodann mit dem Kunden in Verbindung. Porsche ergreift in Zusammenarbeit mit Mobile Devices und Vivid Planet Software alle zumutbaren Maßnahmen, um die durchgängige Verfügbarkeit des Softwaresystems zu erreichen und bei auftretenden Störungen dieses unverzüglich wiederherzustellen. Aufgrund höherer Gewalt (z.B. kriegerische Auseinandersetzungen, Unwetter, Arbeitskampfmaßnahmen) oder aufgrund der Durchführung notwendiger Wartungs-, Reparatur- oder sonstiger Maßnahmen an technischen Einrichtungen, kann es gleichwohl zu unvermeidbaren vorübergehenden Störungen oder einer Verminderung der Leistungsfähigkeit des Softwaresystems kommen.

XII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Service-App ist das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg, Österreich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, so ist für Klagen gegen den Verbraucher das Gericht des allgemeinen Gerichtsstandes des Verbrauchers zuständig.

 

2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Service-App und diese Nutzungsbedingungen gilt ausschließlich Österreichisches Recht; die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt abweichend hiervon das Recht des Staates in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. 

XIII. Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne der vorstehenden Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die den wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. 

2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen bedürfen jedenfalls der Schriftform; dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen wie auch das Abgehen von dem Schriftformerfordernis.